Info zum Führerschein mit 17
LearnerDriver
Die Antragstellung
Der Schüler kann im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17" keine Doppelklasse (z. B. Klasse B und A) erwerben,
nur Klasse B oder BE. Klasse A müsste er später (mit 171/2 Jahren) erwerben. Bei der Antragstellung muss die
Die Ausbildung
Der Schüler darf im Alter von 16 1/2 Jahren die Ausbildung Klasse B/BE beginnen. Die Zustimmung des gesetzlichen
Vertreters ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen
Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.
Die Begleitperson
Der junge Fahrer muss mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Es macht Sinn,
mehrere Personen anzugeben, da eine Person evtl. zeitlich nicht immer disponibel sein kann. Als Begleitperson müssen
nicht zwangsläufig die Eltern angegeben werden, die angegebenen Personen müssen aber die folgenden
Anforderungen erfüllen.
Die Prüfung
3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17.
Geburtstag die praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17.
Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht im Ausland! Der
junge Fahrer hat die Auflage, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung zu fahren. Die Klasse B
schließt die Klassen AM und L ein; diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, weil der junge Fahrer das
Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hat. Auch beim „Begleiteten Fahren ab 17" beginnt unmittelbar mit Erhalt
der Prüfungsbescheinigung die Probezeit.
Die Prüfungs-
bescheinigung
Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein (bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres). Die
Begleitperson (oder mehrere Begleitpersonen) ist (sind) dort ebenfalls eingetragen. Beim Fahren muss der
Fahranfänger die Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die Prüfungsbescheinigung
kein Foto enthält. Mit 18 Jahren erhält der junge Fahranfänger nach Antragstellung einen Kartenführerschein. Ohne
Kartenführerschein darf der Fahranfänger nach dem 18. Geburtstag noch max. 3 Monate mit der Prüfungsbescheinigung
fahren, dann auch ohne Begleitung!
Anforderungen
• Mindestalter 30 Jahre
• Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (Verkehrserfahrung)
• Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
(Zuverlässigkeit)
• Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol und nicht unter der Wirkung anderer berauschender Mittel während der Fahrt.
Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines „Hilfsfahrlehrers". Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit
eingreifen. Der junge Fahrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer.
Aufgabe
• Ansprechpartner für den jungen Fahrer
• Soll Sicherheit beim Fahren vermitteln
• Kann vor Fahrtantritt oder auch während der Fahrt notwendige Ratschläge erteilen.
Den Begleitern wird empfohlen, sich in die Aufgabe einweisen zu lassen. Eine Einweisung wird von der Fahrschule
durchgeführt.
Die Verwaltungskosten
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Landkreis Eschwege
Führerscheinantrag 43,40 €
Führerscheinantrag 43,40 €
Prüfbescheinigung BF 17 7,70 €
Prüfbescheinigung BF 17 8,70 €
pro Begleitperson 8,40 €
pro Begleitperson 8,40 € bis13,30 €*
* je nach Aufwand